
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie
Liebe Eltern,
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat am 28.12.2021 eine neue Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus herausgegeben, die alle Maßnahmen ab dem 03. Januar 2022 regelt. Damit werden die Schulen beauftragt, die Art des Lernens an die jeweiligen Bedingungen an der Schule (Infektions- und Quarantänezahlen) anzupassen. Was bedeutet das konkret?
Die Schulleitung informiert Sie, liebe Eltern, über Veränderungen im Schulbetrieb über die Homepage unserer Schule.
Wir bitten Sie, aufgetretene Corona-Fälle in der Familie oder zu Kontaktpersonen uns unverzüglich mitzuteilen und Ihre Kinder bei gegebener Symptomatik zu Hause zu lassen und entsprechend Wir bitten Sie, aufgetretene Corona-Fälle in der Familie oder zu Kontaktpersonen uns unverzüglich mitzuteilen und Ihre Kinder bei gegebener Symptomatik zu Hause zu lassen und entsprechend einer Testung zuzuführen.
Das Ministerium beschreibt die Symptomatik folgendermaßen:
Das Betretungsverbot nach § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp- VO gilt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene:
− mit erheblichen Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen
− mit Kopf- und Gliederschmerzen;
− mit Störung des Geruchs- bzw. Geschmackssinns;
− mit Symptomen wie akuter Bronchitis, Pneumonie, Atemnot oder Fieber über 38°C;
− mit trockenem Husten, infektiöse Entzündung der Nasenschleimhaut (Schnupfen)
Wir hoffen, dass der Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann und brauchen dazu die Mithilfe aller Beteiligten. Das bedeutet, es besteht weiterhin Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude und Testpflicht jeweils montags und donnerstags.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
das Team der Staatlichen RS „Lichtetal“
Nachfolgend finden Sie die die Verordnung, sowie einen Antrag auf Notbetreuung. Letzterer wird erst bei dem Wechsel in den Distanzunterricht benötigt!